Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-       Ferdy Vorhold GmbH & Co.KG, Auf der Blanke 4, 49774 Lähden, Sachspende 165,47 €, Ortsfeuerwehr Herzlake

 

Der Samtgemeinderat beschloss einstimmig, die Spende der Firma Ferdy Vorhold GmbH & Co. KG anzunehmen.