Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Die Kommunen dürfen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.

 

Über die Annahme und Weitergabe folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

Volksbank Haselünne eG, Geldspende an die Theatergruppe Lähden, 1.000,00 €, Anschaffung von Sitzkissen (die Sitzkissen dürfen auch von anderen Vereinen genutzt werden).

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, die Spende der Volksbank Haselünne eG anzunehmen und an die Theatergruppe Lähden weiterzugeben.