Sitzung: 28.11.2017 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2017/1107
Nach
§ 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Die
Kommunen dürfen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.
Über
die Annahme und Weitergabe folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:
Volksbank
Haselünne eG, Geldspende an die Theatergruppe Lähden, 1.000,00 €, Anschaffung
von Sitzkissen (die Sitzkissen dürfen auch von anderen Vereinen genutzt
werden).
Der
Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, die Spende
der Volksbank Haselünne eG anzunehmen und an die Theatergruppe Lähden
weiterzugeben.