Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Auf der Ahe", 1. Änderung mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 06. November 2017 bis zum 06. Dezember 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.

 

EWE NETZ GmbH, Oldenburg

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Rat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 3 "Auf der Ahe", 1. Änderung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.