Sitzung: 29.01.2018 Gemeinderat Dohren
Vorlage: 2017/1117
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Auf der Ahe", 1. Änderung mit den
planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der
Zeit vom 06. November 2017 bis zum 06. Dezember 2017 öffentlich zu jedermanns
Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Aus
der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen
vorgetragen.
EWE
NETZ GmbH, Oldenburg
Trink-
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Der Rat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 3 "Auf
der Ahe", 1. Änderung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen,
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.