Sitzung: 29.01.2018 Gemeinderat Dohren
Vorlage: 2017/1118
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 "Südlich der Dorfstraße", 1.
Änderung mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und
den Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 06. November
2017 bis zum 06. Dezember 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus
Herzlake ausgelegen.
Aus
der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen
vorgetragen.
Landkreis
Emsland, Meppen
EWE
NETZ GmbH, Oldenburg
Trink-
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Wasser- und Bodenverband „Dohrener Bruch“, Meppen
Der Rat fasste einstimmig
folgenden Beschluss:
Den
Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 15 „Südlich der
Dorfstraße“, 1. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen
Bauvorschriften und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung hierzu.