Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Die Kommunen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.

Über die Annahme und Weitergabe der Geldspende der Firma Getränke Vorwerk, Herzlake, für die Erstellung des Dohrener Kalender 2018 in Höhe von 100,00 € ist zu entscheiden.

 

Der Rat beschloss einstimmig, die Spende der Firma Getränke Vorwerk, Herzlake, in Höhe von 100,00 € anzunehmen.