Sitzung: 22.02.2018 Samtgemeinderat
Vorlage: 2017/1122
Nach § 111 Abs. 7
NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über die Annahme
folgender Zuwendung ist zu entscheiden:
-
Emsland-Brüterei
GmbH (Dohren), Heerweg 21, 49716 Meppen – Versen, Geldspende 300,00 €,
Ortsfeuerwehr Herzlake
Der Samtgemeinderat
beschloss auf Vorschlag des
Samtgemeindeausschusses einstimmig, die Spende der Firma Emsland-Brüterei GmbH,
Dohren, anzunehmen.