Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendung ist zu entscheiden:

-       Emsland-Brüterei GmbH (Dohren), Heerweg 21, 49716 Meppen – Versen, Geldspende 300,00 €, Ortsfeuerwehr Herzlake

 

Der Samtgemeinderat beschloss auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, die Spende der Firma Emsland-Brüterei GmbH, Dohren, anzunehmen.