Der Ergebnishaushalt 2018 der Samtgemeinde Herzlake schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem voraussichtlichen Fehlbedarf in Höhe von 27.300,00 € ab.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind für das Jahr 2018 nicht geplant.

 

Der im Gesamtergebnis entstehende voraussichtliche Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2018 beträgt mithin 27.300,00 €.

Der Haushalt 2018 gilt jedoch im Sinne des § 110 Abs. 4 i V. mit Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von 27.300,00 € mit Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1Satz 1 NKomVG) gedeckt werden kann.

 

In den Planungsjahren 2019 bis 2021 kann die Samtgemeinde Herzlake voraussichtlich ausgeglichene Ergebnishaushalte vorlegen. Nach den derzeitigen Planzahlen ergeben sich positive Jahresergebnisse in Höhe von 65.500,00 € (2019), 90.000,00 € (2020) und 95.200,00 € (2021).

 

Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.271.600,00 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.024.100,00 € eingeplant. Der Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt 247.500,00 €.

 

Die voraussichtlichen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen

3.628.500,00 € und die voraussichtlichen Einzahlungen 2.568.000,00 €. Bei den Investitionen entsteht mithin eine Unterdeckung in Höhe von 1.060.500,00 €.

 

Die planmäßigen Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit (ordentliche Tilgung von Krediten) betragen 125.000,00 €. Neu veranschlagt wird im Haushaltsjahr 2018 eine Krediter-mächtigung in Höhe von 938.200,00 €.  Hierbei handelt es sich mit 494.200,00 € um eine Ermächtigung für die Aufnahme eines zinslosen Darlehens aus der Kreisschulbaukasse und mit 444.000,00 € um eine allgemeine Kreditetmächtigung.

 

Die im Haushaltsjahr 2016 veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 672.000,00 € wird voraussichtlich lediglich mit 301.000,00 € bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung 2018 (§ 120 Abs.3 NKomVG) in Anspruch genommen.

 

Der nach Abzug der Auszahlungen für die ordentliche Tilgung (125.000,00 €) verbleibende Überschuss aus Lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich 122.500,00. Gemäß § 17 Abs. 3 KomHKVO können diese Zahlungsmittel zur Deckung der Auszahlungen für Investitionen genutzt werden.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst einen Betrag der Einzahlungen von insgesamt

7.777.800,00 € und übersteigt lediglich mit einem Betrag von 200,00 € den Betrag der Auszahlungen von 7.777.600,00 €.

 

Der Überschuss der voraussichtlichen haushaltsunwirksamen Einzahlungen von

574.650,00 € (u.a. Haushaltseinnahmereste) und der haushaltswirksamen Auszahlungen (Haushaltsausgabereste 2017) von 491.351,00 € beträgt 83.499,00 € (Zeile 40) und kann somit vollständig das Defizit bei den liquiden Mitteln zum Anfang des Haushaltsjahres 2018 von 83.044,50 € decken. Der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2018 beträgt 454,50 € (Ziffer 42).

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Benten hält die Investitionen trotz der entstehenden Schulden für sinnvoll. Außerdem sollte man vorhandene Fördertöpfe nutzen. Allerdings sollte man den Finanzhaushalt im Blick halten und Schulden reduzieren und ggf. Einnahmen erhöhen.

 

UWG-Fraktionsvorsitzender Dieker stimmt dem Haushalt trotz hohem Schuldenstand zu und sieht den Zeitpunkt für die Investitionen als günstig an.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Töller empfindet die Schuldenerhöhung als akzeptabel, vor allem da Investitionen für Schulen, Turnhallen und Feuerwehren für die Samtgemeinde von hoher Bedeutung sind.

Außerdem fordert Herr Töller die Verwaltung auf Vorschläge auszuarbeiten, wie die Schulden in Zukunft reduziert werden könnten.


Nach Beratung beschloss der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, der Haushaltssatzung 2018 der Samtgemeinde Herzlake einschließlich Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2018 zuzustimmen.