Sitzung: 22.02.2018 Samtgemeinderat
Vorlage: 2018/1136
Der Ergebnishaushalt 2018 der Samtgemeinde
Herzlake schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem voraussichtlichen
Fehlbedarf in Höhe von 27.300,00 € ab.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind
für das Jahr 2018 nicht geplant.
Der im Gesamtergebnis entstehende
voraussichtliche Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2018 beträgt mithin 27.300,00 €.
Der Haushalt 2018 gilt jedoch im Sinne des §
110 Abs. 4 i V. mit Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da der voraussichtliche
Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von 27.300,00 € mit Überschussrücklagen (§
123 Abs. 1Satz 1 NKomVG) gedeckt werden kann.
In den Planungsjahren
2019 bis 2021 kann die Samtgemeinde Herzlake voraussichtlich ausgeglichene
Ergebnishaushalte vorlegen. Nach den derzeitigen Planzahlen ergeben sich
positive Jahresergebnisse in Höhe von 65.500,00 € (2019), 90.000,00 € (2020)
und 95.200,00 € (2021).
Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.271.600,00 € und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.024.100,00 € eingeplant. Der
Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt 247.500,00 €.
Die voraussichtlichen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen
3.628.500,00 € und die
voraussichtlichen Einzahlungen 2.568.000,00 €. Bei den Investitionen entsteht
mithin eine Unterdeckung in Höhe von 1.060.500,00 €.
Die planmäßigen Auszahlungen
für Finanzierungstätigkeit (ordentliche Tilgung von Krediten) betragen
125.000,00 €. Neu veranschlagt wird im Haushaltsjahr 2018 eine
Krediter-mächtigung in Höhe von 938.200,00 €.
Hierbei handelt es sich mit 494.200,00 € um eine Ermächtigung für die
Aufnahme eines zinslosen Darlehens aus der Kreisschulbaukasse und mit
444.000,00 € um eine allgemeine Kreditetmächtigung.
Die im Haushaltsjahr
2016 veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 672.000,00 € wird
voraussichtlich lediglich mit 301.000,00 € bis zum Wirksamwerden der
Haushaltssatzung 2018 (§ 120 Abs.3 NKomVG) in Anspruch genommen.
Der nach Abzug der
Auszahlungen für die ordentliche Tilgung (125.000,00 €) verbleibende Überschuss
aus Lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich
122.500,00. Gemäß § 17 Abs. 3 KomHKVO können diese Zahlungsmittel zur Deckung
der Auszahlungen für Investitionen genutzt werden.
Der
Gesamtfinanzhaushalt umfasst einen Betrag der Einzahlungen von insgesamt
7.777.800,00 € und
übersteigt lediglich mit einem Betrag von 200,00 € den Betrag der Auszahlungen
von 7.777.600,00 €.
Der Überschuss der
voraussichtlichen haushaltsunwirksamen Einzahlungen von
574.650,00 € (u.a.
Haushaltseinnahmereste) und der haushaltswirksamen Auszahlungen (Haushaltsausgabereste
2017) von 491.351,00 € beträgt 83.499,00 € (Zeile 40) und kann somit
vollständig das Defizit bei den liquiden Mitteln zum Anfang des Haushaltsjahres
2018 von 83.044,50 € decken. Der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln am
Ende des Haushaltsjahres 2018 beträgt 454,50 € (Ziffer 42).
CDU-Fraktionsvorsitzender Benten hält die Investitionen trotz der
entstehenden Schulden für sinnvoll. Außerdem sollte man vorhandene Fördertöpfe
nutzen. Allerdings sollte man den Finanzhaushalt im Blick halten und Schulden
reduzieren und ggf. Einnahmen erhöhen.
UWG-Fraktionsvorsitzender Dieker stimmt dem Haushalt trotz hohem
Schuldenstand zu und sieht den Zeitpunkt für die Investitionen als günstig an.
SPD-Fraktionsvorsitzender Töller empfindet die Schuldenerhöhung als
akzeptabel, vor allem da Investitionen für Schulen, Turnhallen und Feuerwehren
für die Samtgemeinde von hoher Bedeutung sind.
Außerdem fordert Herr Töller die Verwaltung auf Vorschläge auszuarbeiten,
wie die Schulden in Zukunft reduziert werden könnten.
Nach Beratung beschloss der Samtgemeinderat auf Vorschlag des
Samtgemeindeausschusses einstimmig, der Haushaltssatzung 2018 der Samtgemeinde Herzlake einschließlich
Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2018 zuzustimmen.