Sitzung: 28.02.2018 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/1116
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Herzlake Nr. 8 "Bakerder Kamp", 8. Änderung
mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen, sowie die
Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 06. November 2017 bis zum 06. Dezember
2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Aus
der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen
vorgetragen:
Landkreis
Emsland, Meppen
EWE
NETZ GmbH, Oldenburg
Trink-
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses fasste der Rat
einstimmig folgenden Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Bakerder Kamp“, 8. Änderung, mit den
planungsrechtlichen Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.