Sitzung: 28.02.2018 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/1121
Nach
§ 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Die
Kommunen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.
Über
die Annahme und Weitergabe der Geldspende der VB Haselünne eG an die Pusteblume
Herzlake in Höhe von 1.250,00 € (25jähriges Bestehen in 2018) ist zu
entscheiden.
Der
Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, die Spende
der VB Haselünne eG anzunehmen und an die Pusteblume Herzlake weiterzugeben.