Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-       Öko Strom Bürgerwindpark Lähden GmbH & Co.KG, Geldspende 2.050,00 €, Naturkundehaus

-       Brüggen Oberflächen- und Systemlieferant GmbH, Boschstr. 4, 49770 Herzlake, Geldspende 100,00 €, Anradeln 2018

 

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, die Spenden des Öko Strom Bürgerwindparks, Lähden, und der Fa. Brüggen Oberflächen- und Systemlieferant, Herzlake, anzunehmen.