Sitzung: 20.03.2018 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2018/1145
Nach § 111 Abs. 7
NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über die Annahme
folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:
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Öko Strom
Bürgerwindpark Lähden GmbH & Co.KG, Geldspende 2.050,00 €, Naturkundehaus
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Brüggen
Oberflächen- und Systemlieferant GmbH, Boschstr. 4, 49770 Herzlake, Geldspende
100,00 €, Anradeln 2018
Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der
Rat einstimmig, die Spenden des
Öko Strom Bürgerwindparks, Lähden, und der Fa. Brüggen Oberflächen- und
Systemlieferant, Herzlake, anzunehmen.