Sitzung: 20.03.2018 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2018/1152
Der öffentliche Weg Nr. 18 (Flurstück 177, der
Flur 9 Gemarkung Herßum) und ein Teilstück des öffentlichen Weges Nr. 14
(Flurstücke 309/179, 176/2 und 194/175 der Flur 9 Gemarkung Herßum) im Ortsteil
Herßum haben keine Verkehrsbedeutung mehr und können nach § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen werden.
Hintergrund der Einziehung sind ausbaurechtliche
Probleme, die im Zusammenhang mit umfangreichen Grundstücksangelegenheiten
stehen.
Die Absicht der Einziehung ist mindestens 3
Monate vorher von der Gemeinde ortsüblich bekannt zu geben. Die Einziehung ist
mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft der Straße endet, öffentlich
bekannt zumachen. Die Einzelheiten regelt der RdErl. d. MW v. 15.01.1992 (Nds.
MBl.S.288).
Der Rat beschloss auf
Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, den öffentlichen Weg Nr. 18 und ein Teilstück des öffentlichen Weges
Nr. 18 im Ortsteil Herßum der Gemeinde Lähden zum 01.12.2018 einzuziehen.