Der öffentliche Weg Nr. 18 (Flurstück 177, der Flur 9 Gemarkung Herßum) und ein Teilstück des öffentlichen Weges Nr. 14 (Flurstücke 309/179, 176/2 und 194/175 der Flur 9 Gemarkung Herßum) im Ortsteil Herßum haben keine Verkehrsbedeutung mehr und können nach  § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen werden.

 

Hintergrund der Einziehung sind ausbaurechtliche Probleme, die im Zusammenhang mit umfangreichen Grundstücksangelegenheiten stehen.

 

Die Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vorher von der Gemeinde ortsüblich bekannt zu geben. Die Einziehung ist mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft der Straße endet, öffentlich bekannt zumachen. Die Einzelheiten regelt der RdErl. d. MW v. 15.01.1992 (Nds. MBl.S.288).

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, den öffentlichen Weg Nr. 18 und ein Teilstück des öffentlichen Weges Nr. 18 im Ortsteil Herßum der Gemeinde Lähden zum 01.12.2018 einzuziehen.