Der Rat der Gemeinde Dohren hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2018 beschlossen, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister um 100 € zu erhöhen. Weitere Änderungen sollen nicht erfolgen.

 

Da gegenüber der bisherigen Satzung neue Rechtsgrundlagen greifen, hat die Verwaltung eine neue Satzung über die Aufwandsentschädigungen ausgearbeitet. Es wurden die neuen Rechtsgrundlagen einbezogen sowie die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister eingepflegt. Weiterhin wurde eine Aufwandsentschädigung für eine Kinderbetreuung aufgrund von § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 NKomVG aufgenommen. Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.05.2018 in Kraft treten.

 

Der Entwurf der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in der Gemeinde Dohren, der allen Ratsmitgliedern vorlag, enthält diese Änderungen bzw. Ergänzungen (in rot gekennzeichnet).

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des einstimmig die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in der Gemeinde Dohren zum 01.05.2018.