Sitzung: 05.04.2018 Gemeinderat Dohren
Vorlage: 2018/1139
Der
Rat der Gemeinde Dohren hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2018 beschlossen,
die monatliche Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister um 100 € zu erhöhen.
Weitere Änderungen sollen nicht erfolgen.
Da
gegenüber der bisherigen Satzung neue Rechtsgrundlagen greifen, hat die
Verwaltung eine neue Satzung über die Aufwandsentschädigungen ausgearbeitet. Es
wurden die neuen Rechtsgrundlagen einbezogen sowie die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister eingepflegt. Weiterhin wurde eine
Aufwandsentschädigung für eine Kinderbetreuung aufgrund von § 44 Abs. 1 Satz 3
und 4 NKomVG aufgenommen. Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.05.2018 in Kraft
treten.
Der
Entwurf der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der
nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in der Gemeinde Dohren, der
allen Ratsmitgliedern vorlag, enthält diese Änderungen bzw. Ergänzungen (in rot
gekennzeichnet).
Der
Rat beschloss auf Vorschlag des einstimmig die Satzung über die Entschädigung
der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
in der Gemeinde Dohren zum 01.05.2018.