Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-              kfd Lähden, 49774 Lähden, Geldspende 400,00 €, Grundschule Lähden

 

Der Samtgemeinderat beschloss einstimmig, die Spende der kfd Lähden anzunehmen.