Sitzung: 26.04.2018 Samtgemeinderat
Vorlage: 2018/1175
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:
- kfd Lähden, 49774 Lähden, Geldspende 400,00 €, Grundschule Lähden
Der Samtgemeinderat beschloss einstimmig, die Spende der kfd Lähden anzunehmen.