Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 "An der Koppel, 2. Erweiterung" mit den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und den Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 08. Februar 2018 bis zum 13. März 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. Gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.Herzlake.de eingesehen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:

 

Landkreis Emsland, Meppen

Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen

Telekom Deutschland Technik GmbH, Osnabrück

Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover

Unterhaltung- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.

 

Die Anregungen der Fachdienststellen und die Abwägungsvorschläge hierzu lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Rat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 62 „An der Koppel, 2. Erweiterung“ mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.