Sitzung: 29.05.2018 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2018/1172
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 "An der Koppel, 2. Erweiterung"
mit den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und den Hinweisen,
sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 08. Februar 2018 bis zum 13.
März 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der
Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.Herzlake.de eingesehen werden. Aus
der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.
Gleichzeitig
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden
Fachdienststellen vorgetragen:
Landkreis
Emsland, Meppen
Nieders.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen
Telekom
Deutschland Technik GmbH, Osnabrück
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH, Leer
Trink-
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
Unterhaltung-
und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen
Alle
übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine
Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht
geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass
Anregungen nicht vorgetragen werden.
Der Rat fasste auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 62 „An der Koppel, 2. Erweiterung“ mit den
textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und den Hinweisen, wird
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.