Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-       Heinrich Siemer GmbH, Lahner Str. 23, 49774 Lähden, Geldspende 100,00 €, Anradeln 2018

 

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, die Spende der Fa. Heinrich Siemer GmbH, Lähden, anzunehmen.