Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Gewerbegebiet Hohen Zuschläge" mit den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 04. April 2018 bis zum 04. Mai 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen, gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:

 

Landkreis Emsland, Meppen

EWE NETZ GmbH, Cloppenburg

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden, Emden

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Osnabrück

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

Unterhaltung- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen

Wasser- und Bodenverband „Mittelradde“, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.

 

Die Anregungen der Fachdienststellen und die Abwägungsvorschläge hierzu lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Rat fasste mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Gewerbegebiet Hohen Zuschläge“ mit den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.