Sitzung: 29.05.2018 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2018/1179
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Gewerbegebiet Hohen
Zuschläge" mit den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und
nachrichtlichen Übernahmen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom
04. April 2018 bis zum 04. Mai 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht im
Rathaus Herzlake ausgelegen, gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im
Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter
www.herzlake.de eingesehen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen
vorgetragen.
Gleichzeitig
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden
Fachdienststellen vorgetragen:
Landkreis
Emsland, Meppen
EWE
NETZ GmbH, Cloppenburg
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Emden, Emden
Industrie-
und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Osnabrück
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen
Trink-
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Unterhaltung-
und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen
Wasser-
und Bodenverband „Mittelradde“, Meppen
Alle
übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine
Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht
geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen
nicht vorgetragen werden.
Der
Rat fasste mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss: