Frau Schröder erläuterte anhand der beigefügten Präsentation die Entwicklung der Kinderzahlen und die derzeitige Situation in den Kindertagesstätten. Um für alle Kinder den Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten zu erfüllen, müssen zeitnah Lösungen gefunden werden.

Frau de Buhr vom Landesjugendamt Oldenburg schlägt vor, nach den Herbstferien ein Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde, der politischen Gemeinde und dem Landkreis Emsland zu führen. Bis dahin müssten Lösungsansätze vorhanden sein. Bei den Überlegungen ist zu beachten, dass die Spielfläche pro Kind 12 m² beträgt.

 

Frau Boven informierte, dass ab dem 01.08.2018 eine Kleingruppe für 10 Kinder für den Nachmittagsbereich (13.00-17.00 Uhr) eingerichtet wird. Die Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt Oldenburg liegt hierfür nun vor. Damit ist der Rechtsanspruch auf eine 4stündige Betreuung am Tag erfüllt.

Frau Boven äußerte ihre Sorge für das Kindergartenjahr 2019/2020, wo schon jetzt abzusehen, dass Plätze fehlen werden. Zudem ist die Fluktuation so groß, dass sich die Kinderzahlen ständig ändern.

 

Nach ausführlicher Beratung und Diskussion waren sich die Ausschussmitglieder und die Vertreter der Kirchengemeinde einig, dass eine Containerlösung nur eine Übergangslösung sein kann. Ein Anbau auf dem Grundstück ist nicht mehr möglich. Zudem wird das Bistum in keinen Neubau mehr investieren. Es soll geprüft werden, ob in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten Grundstücke oder Häuser zum Verkauf stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist über einen zweiten Standort nachzudenken. Hier stellt sich die Frage, ob dieser unter kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft stehen sollte bzw. in Trägerschaft einer sonstigen Einrichtung, wie z.B. Vitus Werk.

Bürgermeister Bösken wies auf eine weitere Möglichkeit hin, dass ein Privatier einen Kindergarten einrichtet und an die Kirchengemeinde vermietet. Er habe diesbezüglich eine Anfrage erhalten.

 

Sämtliche Vorschläge sollen in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden. Frau Schröder wies nochmals darauf hin, dass die Lösungen auch mit dem Landesjugendamt und dem Landkreis Emsland besprochen werden müssen.

 

Frau Schröder informierte weiterhin über den ab dem 01.08.2018 geltenden Anspruch auf Beitragsfreiheit ab dem dritten Lebensjahr. Da der Anspruch auf Beitragsfreiheit nicht in Tageseinrichtungen besteht, die keine Finanzhilfe erhalten, wie die Loslösegruppe, sollte hier über eine Kostenübernahme/ Angleichung der Beitragsfreiheit nachgedacht werden.