Der Rat der Gemeinde Lähden hat in seiner Sitzung vom 29.05.2018 den Bebauungsplan Nr. 62 „An der Koppel, 2. Erweiterung“ mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschrift und den Hinweisen als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu. Der vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 „An der Koppel, 2. Erweiterung“ im Ortsteil Holte-Lastrup der Gemeinde Lähden ist im Plan, der allen Ratsmitgliedern vorlag, gekennzeichnet.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Herzlake ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Am südöstlichen Rand ist ein schmaler Streifen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt, an den sich, wie auch im Südwesten, als Wohnbaufläche dargestellte Flächen anschließen. Da der Bebauungsplan auf Grundlage der BauGB-Novelle 2017 im Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufgestellt wurde, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. In dieser 6. Berichtigung wird das Plangebiet – wie im Plan ausgewiesen, der allen Ratsmitgliedern vorlag - in Wohnbauflächen geändert.

   

Der Samtgemeinderat nahm Kenntnis von der 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Herzlake.