Sitzung: 23.08.2018 Samtgemeinderat
Vorlage: 2018/1202
Nach
§ 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über
die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:
- Handel- und
Gewerbeverein Herzlake, 49770 Herzlake, Geldspende 500,00 €, Ortsfeuerwehr
Herzlake (Gewerbeschau)
Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses
beschloss der Samtgemeinderat einstimmig, die Spende des Handel- und
Gewerbevereins Herzlake anzunehmen.