Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-       Handel- und Gewerbeverein Herzlake, 49770 Herzlake, Geldspende 500,00 €, Ortsfeuerwehr Herzlake (Gewerbeschau)

 

Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig, die Spende des Handel- und Gewerbevereins Herzlake anzunehmen.