Der Rat der Stadt Papenburg hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 den Beschluss gefasst, der „GbR der Kommunen“ beizutreten. Eine Aufnahme bedarf gem. § 9 des Gesellschaftervertrages eine Zustimmung mit einer Mehrheit von 75 v.H.

 

Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der GbR der Kommunen, Herr Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp, empfiehlt den Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Zustimmung wird derzeit als Umlaufbeschluss aller 30 Gesellschafter der GbR der Kommunen eingeholt.

 

Die Zustimmungspflicht der Vertretungen folgt aus § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG. Danach beschließt die Vertretung auch über die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten rechts sowie „die Änderung der Beteiligungsverhältnisse“.

 

Die GbR der Kommunen ist zum 15. Dezember 1999 im Rahmen der Transformation des KDOS Zweckverbandes zur heutigen ITEBO GmbH gegründet worden. Die Gesellschafter-Kommunen sind über die GbR mittelbarer Gesellschafter der ITEBO GmbH.

 

Durch den Beitritt der Stadt Papenburg wird erwartet, dass die Bündelung der Interessen der Kommunen in den Landkreisen Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück in IT Fragen noch weiter intensiviert wird. Die Zustimmung wird folglich empfohlen.

 

Eine Übersicht über die neu berechneten Gesellschafteranteile lag allen Ratsmitgliedern vor.

 

Der Samtgemeinderat fasste auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Samtgemeindebürgermeister wird gem. Satzung § 9, Abs. (1) b) ermächtigt, dem vorliegenden Umlaufbeschluss zuzustimmen:

 

„Die Beteiligten sind sämtliche Gesellschafter der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Sie erklären sich mit der Beschlussfassung im schriftlichen verfahren einverstanden. Sie beschließen sodann mit allen Anteilen gem. § 9, Abs. (1) b) des Gesellschaftervertrages die Aufnahme der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim zum Preis von 16.441,61 EUR. Sie verzichten vorsorglich auf jegliche etwaigen Vor- und Ankaufsrechte.“