Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-       Emsland-Brüterei GmbH, 49716 Meppen, Geldspende 500,00 €, Feuerwehr Herzlake

 

Der Samtgemeinderat beschloss einstimmig, die Spende der Fa. Emsland-Brüterei GmbH anzunehmen.