Sitzung: 22.11.2018 Samtgemeinderat
Vorlage: 2018/1247
Nach
§ 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über
die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:
- Emsland-Brüterei
GmbH, 49716 Meppen, Geldspende 500,00 €, Feuerwehr Herzlake
Der
Samtgemeinderat beschloss einstimmig, die Spende der Fa. Emsland-Brüterei GmbH
anzunehmen.