Samtgemeindebürgermeister Pleus erklärte, dass nach § 109 Abs. 1 NKomVG  Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten vom Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren nach § 67 Sätze 1 bis 3 NKomVG gewählt werden.

Die Hauptsatzung wurde soeben geändert. Sie wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam, frühestens zum 01.01.2019.

Die Stellenausschreibung wurde in einem Umkreis von ca. 80 km veröffentlicht. Es haben sich 17 Personen beworben. Der Ausschuss hat acht Bewerber/innen ausgesucht, die sich dem Samtgemeinderat vorstellen sollten. Zwei Bewerber haben ihr Bewerbungen zurückgezogen, sechs Personen haben sich vorgestellt.

 

Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus schlägt für die Wahl des Ersten Samtgemeinderates den Bewerber Dieter Pohlmann vor. Die Einstellung erfolgt zum 01.03.2019. Die Wahlzeit beträgt 8 Jähre. Der Bewerber besitzt die für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde.

 

Ratsherr Töller beantragte geheime Wahl. Herr Bölscher und Frau Schröder wurden zu Wahlleitern benannt und zählten die Stimmen aus.

 

Der Samtgemeinderat wählte mit 14 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen den Bewerber Herrn Dieter Pohlmann zum Ersten Samtgemeinderat.

 

Ratsvorsitzende Lau fragte Herrn Pohlmann, ob er die Wahl annimmt. Herr Pohlmann nahm die Wahl an. Ratsvorsitzende Lau und Samtgemeindebürgermeister Pleus gratulierten Herrn Pohlmann zur Wahl.

 

Herr Pohlmann bedankte sich für die Wahl und freue sich auf ein faires und konstruktives Miteinander sowie eine gute Zusammenarbeit.