Sitzung: 22.11.2018 Samtgemeinderat
Vorlage: 2018/1257
Samtgemeindebürgermeister
Pleus erklärte, dass nach § 109 Abs. 1 NKomVG
Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten
vom Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren nach § 67 Sätze 1 bis 3 NKomVG gewählt
werden.
Die
Hauptsatzung wurde soeben geändert. Sie wird mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt wirksam, frühestens zum 01.01.2019.
Die
Stellenausschreibung wurde in einem Umkreis von ca. 80 km veröffentlicht. Es
haben sich 17 Personen beworben. Der Ausschuss hat acht Bewerber/innen
ausgesucht, die sich dem Samtgemeinderat vorstellen sollten. Zwei Bewerber
haben ihr Bewerbungen zurückgezogen, sechs Personen haben sich vorgestellt.
Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus schlägt
für die Wahl des Ersten Samtgemeinderates den Bewerber Dieter Pohlmann vor. Die
Einstellung erfolgt zum 01.03.2019. Die Wahlzeit beträgt 8 Jähre. Der Bewerber
besitzt die für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde.
Ratsherr Töller beantragte geheime Wahl. Herr Bölscher und Frau Schröder wurden zu Wahlleitern benannt und zählten die Stimmen aus.
Der Samtgemeinderat wählte mit 14 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen den Bewerber Herrn Dieter Pohlmann zum Ersten Samtgemeinderat.
Ratsvorsitzende Lau fragte Herrn Pohlmann, ob er die Wahl annimmt. Herr Pohlmann nahm die Wahl an. Ratsvorsitzende Lau und Samtgemeindebürgermeister Pleus gratulierten Herrn Pohlmann zur Wahl.
Herr Pohlmann bedankte sich für die Wahl und freue sich auf ein faires und konstruktives Miteinander sowie eine gute Zusammenarbeit.