Der Entwurf des Bebauungsplanes Herzlake Nr. 13 "Marktzentrum", 2. Änderung mit den textlichen Festsetzungen und Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 05. Oktober 2018 bis zum 05. November 2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. Die Entwurfsunterlagen konnten im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.

 

Landkreis Emsland, Meppen

EWE NETZ GmbH, Cloppenburg

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn.

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Rat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 13 „Marktzentrum“, 2. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.