Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendung ist zu entscheiden:

-       Brigitte Scheuermann,
Mittelstr. 2, 49774 Lähden – Holte-Lastrup                                        Geldspende 100,00 €
Ortsfeuerwehr Holte

 

Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig, die Spende von Frau Scheuermann anzunehmen.