Sitzung: 21.02.2019 Samtgemeinderat
Vorlage: 2019/1272
Nach
§ 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über
die Annahme folgender Zuwendung ist zu entscheiden:
- Brigitte Scheuermann,
Mittelstr. 2, 49774 Lähden – Holte-Lastrup Geldspende
100,00 €
Ortsfeuerwehr Holte
Auf
Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig,
die Spende von Frau Scheuermann anzunehmen.