Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20. März 2007 ist Herr Samtgemeindeoberrat Günter Bölscher mit der allgemeinen Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters beauftragt (§ 81 Abs. 3 Satz 2 NKomVG).

 

Durch die Ergänzung der Hauptsatzung zum 01.01.2019 „Außer der Samtgemeindebürgermeisterin / dem Samtgemeindebürgermeister wird die allgemeine Vertreterin / der allgemeine Vertreter der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters als Erste Samtgemeinderätin / Erster Samtgemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen“ ist die Samtgemeinde Herzlake an diese Änderung gebunden.

 

Nur für bestimmte Zeit und mit nachvollziehbaren Gründen auch vorübergehend ist eine Stellvertretung im Rahmen der Beauftragung möglich.

Durch die Wahl des Ersten Samtgemeinderates, die Einrichtung der Stelle im beamtenrechtlichen Sinne und die Einstellung des Beamten auf Zeit zum 01.03.2019 ist Herr Günter Bölscher zum 01.03.2019 von den Aufgaben des allgemeinen Vertreters zu entbinden.

 

Der Samtgemeinderat beschloss auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, aufgrund der Änderung der Hauptsatzung und der Wahl des Ersten Samtgemeinderates Dieter Pohlmann mit Einstellung zum 01.03.2019  Herrn Samtgemeindeoberrat Günter Bölscher zum 01.03.2019 von den Aufgaben des allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters zu entbinden.

 

Ratsvorsitzende Lau sagte, dass Herr Bölscher ein sehr engagierten Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters war, der sich für viele Belange eingesetzt hat. Sie bedankte sich im Namen des Samtgemeinderates bei Herrn Bölscher und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.