Sitzung: 21.02.2019 Samtgemeinderat
Vorlage: 2019/1280
Aufgrund
des Ratsbeschlusses vom 20. März 2007 ist Herr Samtgemeindeoberrat Günter
Bölscher mit der allgemeinen Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters
beauftragt (§ 81 Abs. 3 Satz 2 NKomVG).
Durch
die Ergänzung der Hauptsatzung zum 01.01.2019 „Außer der
Samtgemeindebürgermeisterin / dem Samtgemeindebürgermeister wird die allgemeine
Vertreterin / der allgemeine Vertreter der Samtgemeindebürgermeisterin / des
Samtgemeindebürgermeisters als Erste Samtgemeinderätin / Erster Samtgemeinderat
in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen“ ist die Samtgemeinde Herzlake an
diese Änderung gebunden.
Nur
für bestimmte Zeit und mit nachvollziehbaren Gründen auch vorübergehend ist
eine Stellvertretung im Rahmen der Beauftragung möglich.
Durch
die Wahl des Ersten Samtgemeinderates, die Einrichtung der Stelle im
beamtenrechtlichen Sinne und die Einstellung des Beamten auf Zeit zum
01.03.2019 ist Herr Günter Bölscher zum 01.03.2019 von den Aufgaben des
allgemeinen Vertreters zu entbinden.
Der Samtgemeinderat beschloss auf Vorschlag des
Samtgemeindeausschusses einstimmig, aufgrund der Änderung der Hauptsatzung und
der Wahl des Ersten Samtgemeinderates Dieter Pohlmann mit Einstellung zum
01.03.2019 Herrn Samtgemeindeoberrat
Günter Bölscher zum 01.03.2019 von den Aufgaben des allgemeinen Vertreters des
Samtgemeindebürgermeisters zu entbinden.
Ratsvorsitzende Lau sagte, dass Herr Bölscher ein sehr engagierten Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters war, der sich für viele Belange eingesetzt hat. Sie bedankte sich im Namen des Samtgemeinderates bei Herrn Bölscher und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.