Sitzung: 28.02.2019 Gemeinderat Dohren
Vorlage: 2019/1282
In
der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Dohren am 24.11.2016 wurde
festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt.
Die
Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 7
NKomVG durch Beschluss des Rates geregelt worden. Zum allgemeinen Vertreter des
Gemeindedirektors wurde am 09.05.2017 Johannes Dieker gewählt.
Er
führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist mit
Ernennungsurkunde vom 09.05.2017 für die restliche Dauer der Wahlperiode, und
zwar bei zum 31.Oktober 2021 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum
allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Dohren berufen worden.
Das
Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gem. § 23
Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu
entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Mit
schriftlicher Erklärung vom 19.02.2019 verzichtet Johannes Dieker mit Wirkung
vom 01.03.2019 auf das Ehrenbeamtenverhältnis.
Der 1. stellv. Bürgermeister
Feldmeier überreichte Bürgermeister Dieker die Entlassungsurkunde.