In der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Dohren am 24.11.2016 wurde festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt.

Die Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG durch Beschluss des Rates geregelt worden. Zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors wurde am 09.05.2017 Johannes Dieker gewählt.

Er führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist mit Ernennungsurkunde vom 09.05.2017 für die restliche Dauer der Wahlperiode, und zwar bei zum 31.Oktober 2021 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Dohren berufen worden.

 

Das Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Mit schriftlicher Erklärung vom 19.02.2019 verzichtet Johannes Dieker mit Wirkung vom 01.03.2019 auf das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Der Rat beschloss einstimmig, den stellvertretenden Gemeindedirektor Johannes Dieker aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 19.02.2019 mit Wirkung vom 01.03.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.

Der 1. stellv. Bürgermeister Feldmeier überreichte Bürgermeister Dieker die Entlassungsurkunde.