In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Herzlake am 16.11.2016 wurde festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt.

Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus hat auf das sog. erste Zugriffsrecht für die Dauer der gesamten Wahlperiode 2016 bis 2021 verzichtet.

Günter Bölscher wurde einstimmig zum Gemeindedirektor der Gemeinde Herzlake gewählt und in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Das Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Allein der allgemeine Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters kann seine Entlassung für den Fall nicht verlangen, dass nicht der Samtgemeindebürgermeister und kein anderer Angehöriger des Leitungspersonals der Samtgemeinde zur Übernahme des Amtes des Gemeindedirektors bereit ist, weil das mit seiner Verpflichtung zur Übernahme nicht vereinbar wäre.

Günter Bölscher scheidet zum 31.08.2019 aus dem Dienst der Samtgemeinde Herzlake aus. Mit Wirkung vom 01.03.2019 wurde Günter Bölscher von seinen Aufgaben des Allgemeinen Vertreters entbunden. Nachfolger im Amt des Allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters wurde zum 01.03.2019 Dieter Pohlmann.

 

Mit Schreiben vom 18.02.2019 bittet Günter Bölscher mit Wirkung vom 01.05.2019 um seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, Günter Bölscher aufgrund seiner schriftlichen Erklärung vom 18.02.2019 mit Wirkung vom 01.05.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen. Die Ratsmitglieder bedankten sich bei Herrn Bölscher für die gute Zusammenarbeit.