Sitzung: 06.03.2019 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2019/1293
In der
konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Herzlake am 16.11.2016 wurde
festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt.
Samtgemeindebürgermeister
Ludwig Pleus hat auf das sog. erste Zugriffsrecht für die Dauer der gesamten
Wahlperiode 2016 bis 2021 verzichtet.
Günter Bölscher wurde
einstimmig zum Gemeindedirektor der Gemeinde Herzlake gewählt und in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Das
Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gem. § 23
Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu
entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Allein der allgemeine
Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters kann seine Entlassung für den
Fall nicht verlangen, dass nicht der Samtgemeindebürgermeister und kein anderer
Angehöriger des Leitungspersonals der Samtgemeinde zur Übernahme des Amtes des
Gemeindedirektors bereit ist, weil das mit seiner Verpflichtung zur Übernahme
nicht vereinbar wäre.
Günter Bölscher
scheidet zum 31.08.2019 aus dem Dienst der Samtgemeinde Herzlake aus. Mit
Wirkung vom 01.03.2019 wurde Günter Bölscher von seinen Aufgaben des
Allgemeinen Vertreters entbunden. Nachfolger im Amt des Allgemeinen Vertreters
des Samtgemeindebürgermeisters wurde zum 01.03.2019 Dieter Pohlmann.
Mit Schreiben vom
18.02.2019 bittet Günter Bölscher mit Wirkung vom 01.05.2019 um seine
Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.
Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, Günter Bölscher aufgrund seiner schriftlichen Erklärung vom 18.02.2019 mit Wirkung vom 01.05.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen. Die Ratsmitglieder bedankten sich bei Herrn Bölscher für die gute Zusammenarbeit.