In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Herzlake am 16.11.2016 wurde festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt. Ein Beschluss nach § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG gilt für die Dauer der Wahlperiode.

Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus hat auf das sog. erste Zugriffsrecht für die Dauer der gesamten Wahlperiode 2016 bis 2021 verzichtet.

 

Nach § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben von einem Ratsmitglied, dem Allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeistes oder einem an-deren Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde übertragen werden.

 

Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, Dieter Pohlmann zum 01.05.2019 zum Gemeindedirektor zu berufen.