Sitzung: 26.03.2019 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2019/1294
In
der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Lähden am 29.11.2016 wurde
festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt.
Die
Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 7
NKomVG durch Beschluss des Rates geregelt worden. Zum allgemeinen Vertreter des
Gemeindedirektors wurde am 13.06.2017 Franz Strüwing gewählt.
Er
führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist mit
Ernennungsurkunde vom 13.06.2017 für die restliche Dauer der Wahlperiode, und
zwar bei zum 31.Oktober 2021 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum
allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Lähden berufen worden.
Das
Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gem. § 23
Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu
entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Mit
schriftlicher Erklärung vom 08.02.2019 verzichtet Franz Strüwing mit Wirkung
vom 01.04.2019 auf das Ehrenbeamtenverhältnis.
Auf
Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, den
stellvertretenden Gemeindedirektor Franz Strüwing aufgrund seiner
Verzichtserklärung vom 08.02.2019 mit Wirkung vom 01.04.2019.aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.