In der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Lähden am 29.11.2016 wurde festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt.

Die Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG durch Beschluss des Rates geregelt worden. Zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors wurde am 13.06.2017 Franz Strüwing gewählt.

Er führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist mit Ernennungsurkunde vom 13.06.2017 für die restliche Dauer der Wahlperiode, und zwar bei zum 31.Oktober 2021 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Lähden berufen worden.

 

Das Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Mit schriftlicher Erklärung vom 08.02.2019 verzichtet Franz Strüwing mit Wirkung vom 01.04.2019 auf das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, den stellvertretenden Gemeindedirektor Franz Strüwing aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 08.02.2019 mit Wirkung vom 01.04.2019.aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.