Sitzung: 26.03.2019 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2019/1320
Eine Teillänge des
öffentlichen Weges Nr. 32 (Raiffeisenstraße, Flurstücke 550/6, Flur 22,
Gemarkung Lähden) im Ortsteil Lähden hat keine Verkehrsbedeutung mehr und kann
nach § 8 NStrG eingezogen werden.
Die Absicht der
Einziehung ist mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft der Straße endet,
öffentlich bekanntzumachen. Die Einzelheiten regelt der RdErl. d. MW v. 15.01.1992
(Nds. MBl. S. 288).
Auf Anfrage von Ratsherrn Siemer erklärte Gemeindedirektor Pleus, dass es sich um eine reine Anliegerstraße für die Genossenschaft und Familie van der Ahe gehandelt habe. Daher solle diese Straße schnellstmöglich eingezogen werden.
Auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, den öffentlichen Weg Nr.
32 auf einer Länge von ca. 62 m von der „Hüvener Straße“ bis zum Flurstück
551/2 der Flur 22 Gemarkung Lähden zum 01.10.2019 einzuziehen.