Eine Teillänge des öffentlichen Weges Nr. 32 (Raiffeisenstraße, Flurstücke 550/6, Flur 22, Gemarkung Lähden) im Ortsteil Lähden hat keine Verkehrsbedeutung mehr und kann nach § 8 NStrG eingezogen werden.

 

Die Absicht der Einziehung ist mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft der Straße endet, öffentlich bekanntzumachen. Die Einzelheiten regelt der RdErl. d. MW v. 15.01.1992 (Nds. MBl. S. 288).

 

Auf Anfrage von Ratsherrn Siemer erklärte Gemeindedirektor Pleus, dass es sich um eine reine Anliegerstraße für die Genossenschaft und Familie van der Ahe gehandelt habe. Daher solle diese Straße schnellstmöglich eingezogen werden.

 

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, den öffentlichen Weg Nr. 32 auf einer Länge von ca. 62 m von der „Hüvener Straße“ bis zum Flurstück 551/2 der Flur 22 Gemarkung Lähden zum 01.10.2019 einzuziehen.