Gem. § 138 Abs. 1 NKomVG hat die Samtgemeinde Herzlake einen 1. und 2. Vertreter für die Gesellschafterversammlung der KNN KG zu wählen.

 

Der Samtgemeindeausschuss schlug Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus als 1. Vertreter und den Ersten Samtgemeinderat Dieter Pohlmann als 2. Vertreter der Samtgemeinde Herzlake bei der KNN KG vor.

 

Ratsherr Glaner erläuterte, dass die Aufgaben in der Verwaltung enorm seien und dass sich der Samtgemeinderat Gedanken machen müsse, die Verwaltung zu entlasten. Er stellte den Antrag, Ratsherr Hans Bösken als 1. Vertreter und Ratsherr Ulrich Ostermann als 2. Vertreter der Samtgemeinde Herzlake bei der KNN KG zu wählen.

 

Ratsherr Bösken kommentierte, dass der Gedanke grundsätzlich in Ordnung sei, da kompetente Mitglieder im Samtgemeinderat vertreten seien. In diesem Fall solle man jedoch beim Vorschlag des Samtgemeindeausschusses bleiben und den Gedanken künftig im Auge behalten.

 

Ratsherr Glaner entgegnete, wenn man künftig darauf achte, würde er seinen gestellten Antrag zurückziehen.

 

Der Samtgemeinderat wählte auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus als 1. Vertreter der Samtgemeinde Herzlake bei der KNN KG.

Als 2. Vertreter wurde der Erste Samtgemeinderat Dieter Pohlmann gewählt.