Sitzung: 04.04.2019 Samtgemeinderat
Vorlage: 2019/1318
Gem.
§ 138 Abs. 1 NKomVG hat die Samtgemeinde Herzlake einen 1. und 2. Vertreter für
die Gesellschafterversammlung der KNN KG zu wählen.
Der
Samtgemeindeausschuss schlug Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus als 1.
Vertreter und den Ersten Samtgemeinderat Dieter Pohlmann als 2. Vertreter der
Samtgemeinde Herzlake bei der KNN KG vor.
Ratsherr
Glaner erläuterte, dass die Aufgaben in der Verwaltung enorm seien und dass
sich der Samtgemeinderat Gedanken machen müsse, die Verwaltung zu entlasten. Er
stellte den Antrag, Ratsherr Hans Bösken als 1. Vertreter und Ratsherr Ulrich
Ostermann als 2. Vertreter der Samtgemeinde Herzlake bei der KNN KG zu wählen.
Ratsherr
Bösken kommentierte, dass der Gedanke grundsätzlich in Ordnung sei, da
kompetente Mitglieder im Samtgemeinderat vertreten seien. In diesem Fall solle
man jedoch beim Vorschlag des Samtgemeindeausschusses bleiben und den Gedanken
künftig im Auge behalten.
Ratsherr
Glaner entgegnete, wenn man künftig darauf achte, würde er seinen gestellten
Antrag zurückziehen.
Der
Samtgemeinderat wählte auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus als 1. Vertreter der Samtgemeinde
Herzlake bei der KNN KG.
Als
2. Vertreter wurde der Erste Samtgemeinderat Dieter Pohlmann gewählt.