Herr Lübken fragte an, ob es eine Straßenausbaubeitragssatzung gebe und wo diese öffentlich ausliege.

 

Gemeindedirektor Bölscher teilte mit, dass die Gemeinde Herzlake keine Straßenausbaubeitragssatzung habe. Hier gehe es aber nicht um Straßenausbaubeiträge, sondern um Erschließungskosten.

 

Herr Lübken fragte, warum sich ein anliegender Landwirt nicht an Straßenausbaukosten beteiligen müsse.

 

Es wurde erklärte, dass sich die Fläche des Landwirts im Außenbereich befinde. Daher sei eine Heranziehung zu den Erschließungskosten nicht möglich. Dies seien andere Grundlagen.

 

Gemeindedirektor Bölscher wies nochmals darauf hin, dass es sich hier um Erschließungskosten handele. Die finanzielle Beteiligung der Landwirte beim Straßenausbau in Dohren und Herzlake sei auf freiwilliger Basis gelaufen. Nur die Gemeinde Lähden habe eine Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Herr Lübken fragte an, warum das neue Baugebiet nicht angrenzend an den Leeimgund auf der Ackerfläche entstehen könne.

 

Gemeindedirektor Bölscher teilte mit, dass man mit der Fläche am Kampweg eine Ortsverdichtung herbeiführen würde, weil das Gebiet ein bestehendes Baugebiet und eine Ortslage verbinde. Dies sei städtebauliches Ziel und von der Politik so beschlossen. Bei der angesprochenen Fläche am Leeimgrund könne die Ortsverdichtung nicht geschaffen werden.