Ursprünglich war vorgesehen, den „Vinner Kirchweg“ und die Straße „Lewes Kamp“ einschließlich des Radweges mit einer Förderung nach dem NGVFG-Mitteln auszubauen und zu verbreitern. Zwischenzeitlich teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit, dass NGVFG-Mittel nur gewährt werden, wenn die auszubauende Straße eine Mindestbreite von 5,50 m erhält.

 

Es besteht die Möglichkeit für den Ausbau des „Vinner Kirchweges“ Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) zu beantragen. Unklar ist, ob der Abschnitt „Lewes Kamp“ gefördert wird. Außerdem ist nur eine Ausbaubreite von 3,50 m zuzüglich 0,75 m Seitenraum beidseitig möglich. Der Fördersatz beträgt nach Auskunft von Frau Hinrichs, Amt für regionale Landentwicklung, derzeit 63 %. Zur Klärung der fraglichen Punkte bittet das ArL noch um einen Vororttermin. Dieser findet am 16.08.2019 statt. Die Frist für den Förderantrag endet am 15.09.2019.

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, einen Antrag für den Ausbau des „Vinner Kirchweges“ und gegebenenfalls für die Straße „Lewes Kamp“ auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung zu stellen.