Der Rat der Gemeinde Dohren hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 8 am 15.04.2019 veröffentlicht.

 

Dieser 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 ist erforderlich geworden, weil gemäß § 8 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung erhebliche Änderungen bei den Ansätzen für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen eine Korrektur im Ergebnis- und Finanzhaushalt zur Folge haben.

 

Die Summe der ordentlichen Erträge reduziert sich von 1.350.300,00 € auf 1.280.300,00 € (-70.000,00 €) und die Summe der ordentlichen Aufwendungen verringert sich um 25.100,00 € von bisher 1.334.400,00 € auf 1.309.300,00 €.

Das außerordentliche Ergebnis 2019 bleibt unverändert bei -3.000,00 €.

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 verschlechtert sich das voraussichtliche Jahresergebnis um 44.900,00 € von ursprünglich 12.900,00 € auf jetzt – 32.000,00 €.

 

Trotz des Defizites in Höhe von 32.000,00 € gilt der Haushalt gemäß § 110 Abs. 5 i.V.m. §110 Abs. 4 NKomVG als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit einer bereits vorhandenen Überschussrücklage (§ 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG) verrechnet, sowie ferner nach der mittelfristigen Ergebnisplanung spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr, mithin im Jahre 2021, ausgeglichen werden kann.

 

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 verringern sich im Gesamtfinanzhaushalt die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 70.000,00 € und betragen jetzt 1.223.800,00 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betragen 1.302.900,00 € gegenüber bisher 1.328.000,00 €.

 

Die zu erwartenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf unverändert 226.200,00 €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen aufgrund des 1. Nachtragshaushaltsplanes 1.109.900,00 € und erhöhen sich gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz um 445.000,00 €.

 

Erfreulicherweise ist jedoch im Haushaltsjahr 2019 zur Deckung des gegenüber dem Ursprungsplan entstandenen höheren Defizites von 445.000,00 € keine Neuverschuldung erforderlich. 

 

Aufgrund des 1. Nachtragshaushaltsplanes entsteht ein Finanzmitteldefizit von 969.600,00 € gegenüber einem ursprünglichen Finanzmittelfehlbetrag von 479.700,00 €. Das voraussichtliche Finanzmitteldefizit von 969.600,00 € sowie die übertragenen Haushaltsausgabereste 2018 von 16.970,00 € können jedoch noch vollständig durch den am 01.01.2019 vorhandenen Bestand an Zahlungsmitteln von 1.047.435,49 € gedeckt werden.

Darüber hinaus verbleibt ein voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2019 von 60.865,49 € (Ursprungsplan = 550.765,49 €).

 

Ratsherr Glaner teilte mit, dass er dem Nachtragshaushaltsplan bereits im Verwaltungsausschuss nicht zugestimmt hätte und um Prüfung der Summe der Ersterschließung gebeten habe.

 

Stellv. Gemeindedirektor Pohlmann verwies auf die Niederschrift vom 14.12.2017 und teilte mit, dass aufgrund des schwebenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

 

Ratsherr Feldmann äußerte, dass der Nachtrag durch die kurzfristigen Angelegenheiten durchaus gerechtfertigt sei und dass die CDU-Fraktion dem Nachtrag zustimmen werde.

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Dohren nebst 1. Nachtragshaushaltsplan und Investitionsprogramm 2019 zuzustimmen.