Sitzung: 26.09.2019 Samtgemeinderat
Vorlage: 2019/1394
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über die Annahme folgender Zuwendung ist zu entscheiden:
Landwehr Computer und Software GmbH
von-Humboldt-Straße 2, 49835 Wietmarschen-Lohne 1.415,00
€
(Feuerwehr Herzlake)
Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig, die Spende der Firma Landwehr Computer und Software GmbH, von-Humbold-Straße 2, 49835 Wietmarschen-Lohne in Höhe von 1.415,00 € anzunehmen.