Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendung ist zu entscheiden:

 

Landwehr Computer und Software GmbH
von-Humboldt-Straße 2, 49835 Wietmarschen-Lohne                  1.415,00 €

(Feuerwehr Herzlake)

 

Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig, die Spende der Firma Landwehr Computer und Software GmbH, von-Humbold-Straße 2, 49835 Wietmarschen-Lohne in Höhe von 1.415,00 € anzunehmen.