Samtgemeindebürgermeister Pleus teilte mit, dass sich aktuell 51 Personen mit Flüchtlingsstatus in der Samtgemeinde Herzlake befinden. Diese Personen sind dezentral in verschiedenen Wohnungen untergebracht. Diese Wohnungen werden nach Bedarf angemietet. Die Kosten werden der Samtgemeinde komplett erstattet, einschließlich einer Vorhaltezeit von 3 Monaten für leerstehenden Wohnraum. Von diesen 51 Personen sind noch 22 im Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 5 Personen mit Fluchterfahrung sind aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 3 befinden sich in Ausbildung.

 

Sobald Flüchtlinge anerkannt werden, können bzw. sollen sie eigenen Wohnraum anmieten. Diese Personen sind dann nicht ortsgebunden und können sich auch in anderen Städten und Gemeinden innerhalb des Bundeslandes Wohnraum beschaffen und umziehen.

 

Alle Kosten im Rahmen der Unterbringung bzw. der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden der Samtgemeinde Herzlake durch den Landkreis Emsland erstattet.

 

Seit dem Jahr 2014 wurden der Samtgemeinde Herzlake insgesamt 287 Flüchtlinge zugewiesen (2014: 16; 2015: 87; 2016: 86; 2017:43; 2018: 37; 2019: 18).