Samtgemeindebürgermeister Pleus informierte, dass das Land Niedersachsen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen Zuwendungen für Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, der Einrichtung von schulischem WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln), digitale Arbeitsgeräte und mobile Endgeräte gewährt.

 

Die Höhe der Zuwendung pro Schulträger setzt sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag pro Schülerin/Schüler. Der Sockelbetrag beträgt pro Schule 30.000,00 €. Bei den Grundschulen Bookhof und Dohren verringert sich der Sockelbetrag anteilig, da weniger als 60 Schüler die Schulen besuchen (Stichtag 08.2019).

 

Die Samtgemeinde Herzlake erhält für ihre fünf Grundschulen und die Oberschule Fördermittel in Höhe von insgesamt 399.617,00 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 176.000,00 € Sockelbetrag und 223.617,00 € Kopfbetrag.

 

Grundschule Bookhof:   41.195,00 €,

Grundschule Dohren:                     39.750,00 €,

Grundschule Herzlake:   49.600,00 €,

Grundschule Holte:                         50.268,00 €,

Grundschule Lähden:                     44.477,00 €,

Oberschule Herzlake:                   174.327,00 €.

 

Der Sockelbetrag ist für die jeweilige Schule zu verausgaben und nicht auf andere Schulen übertragbar.

 

Förderanträge können vom Schulträger spätestens bis zum 16.05.2023 gestellt werden. Auszahlungen bewilligter Zuwendungen sind nur bis zum 31.12.2024 zulässig. Mit dem Verwendungsnachweis ist das Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule vorzulegen.