Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Gewerbegebiet Langeland, 2. Erweiterung“ mit den planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 25. September 2019 bis zum 25. Oktober 2019 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. Gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:

 

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

Unterhaltung- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen

Telekom Deutschland Technik GmbH, Osnabrück

EWE NETZ GmbH, Cloppenburg

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.

 

Die Anregungen der Fachdienststellen und die Abwägungsvorschläge hierzu lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Rat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet südlich Langeland, 2. Erweiterung“ mit den planungsrechtlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.