Sitzung: 13.11.2019 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2019/1437
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Gewerbegebiet
Langeland, 2. Erweiterung“ mit den planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die
Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 25. September 2019 bis zum 25. Oktober
2019 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der
Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden. Aus
der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.
Gleichzeitig
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden
Fachdienststellen vorgetragen:
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen
Trink-
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Unterhaltung-
und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen
Telekom
Deutschland Technik GmbH, Osnabrück
EWE
NETZ GmbH, Cloppenburg
Alle
übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine
Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht
geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass
Anregungen nicht vorgetragen werden.
Der Rat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschuss
einstimmig folgenden Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet südlich
Langeland, 2. Erweiterung“ mit den planungsrechtlichen Festsetzungen wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.