Die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit wurden durch den Altersvorsitzenden Hans Bösken festgestellt.

 

Die Einberufung des Rates erfolgte gemäß § 103 NKomVG durch den bisherigen Bürgermeister schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Mitglieder des Gemeinderates wurden durch Einladung vom 01.11.2016 zu der Sitzung eingeladen. Die Ladungsfrist von einer Woche wurde eingehalten.

 

Die Feststellung der Anwesenheit erfolgte nach Anwesenheitsliste.

 

Die Beschlussfähigkeit des Rates gemäß § 65 Abs. 1 NKomVG war gegeben.