Sitzung: 16.11.2016 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2016/0908
Der bisherige Bürgermeister Bösken
verpflichtete per Handschlag die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach besten
Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Er
wies auf die ihnen obliegenden Pflichten nach § 40 Amtsverschwiegenheit, § 41
Mitwirkungsverbot und § 42 Vertretungsverbot
des Niedersächsisches KommunalVerfassungsgesetzes hin.