Der bisherige Bürgermeister Bösken verpflichtete per Handschlag die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Er wies auf die ihnen obliegenden Pflichten nach § 40 Amtsverschwiegenheit, § 41 Mitwirkungsverbot und § 42 Vertretungsverbot  des Niedersächsisches KommunalVerfassungsgesetzes hin.