Gemäß § 105 Abs. 4  NKomVG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.

 

Die CDU-Fraktion schlägt als 1. stellvertretenden Bürgermeister Johannes Book vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der Rat wählte einstimmig Johannes Book zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

Die CDU-Fraktion schlägt als 2. stellvertretenden Bürgermeister Bernd Düing vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der Rat wählte einstimmig Bernd Düing zum 2. stellvertretenden Bürgermeister.