Sitzung: 16.11.2016 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2016/0916
Für die Bestimmung des Vertreters des Gemeindedirektors übernahm
Ratsherr Töller erneut die Sitzungsleitung.
Da der Bürgermeister die Verwaltungsfunktionen nicht wahrnimmt, wird die
Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors gem. § 106 Abs. 1 Satz 6 NKomVG
durch Beschluss des Rates geregelt. Dieser Vertreter führt die
Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Book schlug
Bürgermeister Bösken als Vertreter des Gemeindedirektors vor. Weitere
Vorschläge wurden nicht genannt.
Der Rat wählte Herrn Bösken einstimmig zum
Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Herzlake. Herr Bösken nahm die
Wahl an.
Durch Aushändigung der Urkunde durch den 1.
stellvertretenden Bürgermeister Book wurde der Vertreter des Gemeindedirektors
Hans Bösken in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.