Für die Bestimmung des Vertreters des Gemeindedirektors übernahm Ratsherr Töller erneut die Sitzungsleitung.

 

Da der Bürgermeister die Verwaltungsfunktionen nicht wahrnimmt, wird die Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors gem. § 106 Abs. 1 Satz 6 NKomVG durch Beschluss des Rates geregelt. Dieser Vertreter führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Book schlug Bürgermeister Bösken als Vertreter des Gemeindedirektors vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt.

 

Der Rat wählte Herrn Bösken einstimmig zum Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Herzlake. Herr Bösken nahm die Wahl an.

 

Durch Aushändigung der Urkunde durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister Book wurde der Vertreter des Gemeindedirektors Hans Bösken in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.