Sitzung: 16.11.2016 Gemeinderat Herzlake
Die Gemeinde Herzlake (Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde) hat 15 Ratsmitglieder. Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden mit 14 bis 24 Ratsmitgliedern 4 Beigeordnete, § 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister (§ 75 Abs.1 Satz 2 NKomVG), den 4 Beigeordneten, ggfl. gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 dem Gemeindedirektor (beratende Stimme) zusammen.
Nach § 75 Abs. 1 NKOMVG i. V. m. § 71 Abs. 2 NKomVG bestimmt der Rat in der
ersten Sitzung aus seiner Mitte die Beigeordneten. Bei Ermittlung der Zahl der
Sitze, die auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallen, ist der Bürgermeister
der Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die ihn vorgeschlagen hat. Der
Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die 5 Sitze auf die
Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der
Mitgliederzahl verteilt werden.
Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss
Herzlake:
Ausschusssitze: 5
|
|
|
Ganze
Zahl |
Bruchteil |
Insgesamt |
CDU |
11 |
11*5/15=3,67 |
3 |
0,67 (Los) |
|
SPD |
2 |
2*5/15=0,67 |
0 |
0,67 (Los) |
|
UWG |
2 |
2*5/15=0,67 |
0 |
0,67 (Los) |
|
|
|
Insgesamt |
3 |
2 |
5 |
è
§71 (2) S. 5 NKomVG:
Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der
Vorsitzende der Vertretung.
* Nach § 75 Abs. 1 ist § 71 anzuwenden. Gemäß § 71
Abs. 4 Satz 1 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung
nach Absätzen 2 und 3 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, berechtigt,
ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden.
Die 4. und 5. Ausschusssitze wurden durch
Losentscheid bestimmt. Der 4. Ausschusssitz entfiel auf die CDU, der 5.
Ausschusssitz auf die SPD.
Die UWG entsendet ein Mitglied mit beratender
Stimme in den Verwaltungsausschuss.
Somit ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Parteien |
Sitze im
Gemeinderat Herzlake |
Verwaltungsausschuss |
CDU |
11 |
4 Beigeordnete |
SPD |
2 |
1
Beigeordneter |
UWG |
2 |
1 Mitglied mit beratender Stimme |
|
|
+ ggfl.
Gemeindedirektor (beratende Stimme) |