Sitzung: 16.11.2016 Gemeinderat Herzlake
Nach § 71 Abs.1
NKomVG kann der Rat aus der Mitte beratende Ausschüsse bilden.
Folgende
Ausschüsse werden gebildet:
1.
Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Bau und
Energie
2.
Ausschuss für Tourismus, Kultur und Ehrenamt
3.
Ausschuss für Familie, Jugend, Sport und Soziales
Der Rat beschloss
einstimmig, dass den Ausschüssen jeweils 6 Mitglieder angehören sollen.