Nach § 71 Abs. 2 NkomVG werden die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die von den Ratsfrauen und Ratsherren festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl verteilt werden.

Ausschusssitze: 6

Fraktion/ Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer
Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

CDU

11

   11x6:15 = 4,4

4

0

4

SPD

2

   2x6:15 = 0,8

0

1

1

UWG

2

   2x6:15 = 0,8

0

1

1

 

 

Insgesamt:

4

2

6

 

Durch diese Berechnung ergibt sich bei einer Sitzverteilung von  6 Ausschussmitgliedern folgendes Bild:

Parteien

Sitze im Gemeinderat

Ausschuss

CDU

11

4    Ausschussmitglieder

SPD

2

1    Ausschussmitglied

UWG

2

1    Ausschussmitglied

 

 

Zuteilung der Ausschussvorsitze :

Nach § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.


Es werden 3 Ausschüsse in der Gemeinde Herzlake gebildet. In diesem Fall entfallen die Vorsitze wie folgt:

1. Ausschuss                       Vorsitz CDU
2. Ausschuss                       Vorsitz CDU
3. Ausschuss                       Vorsitz CDU

CDU

SPD

UWG

11 Sitze

2 Sitze

2 Sitze

:1        = 11           (1. Vorsitz)

:1       = 2

:1       = 2              

:2        = 5,5          (2. Vorsitz)

:2       = 1

:2       = 1           

:3        = 3,67        (3. Vorsitz)

:3       = 0,67

:3       = 0,67