Der Tagesordnungspunkt „Bildung des Verwaltungsausschusses“ musste vor der eigentlichen Konstituierung des Rates durch die Wahl des Bürgermeisters vorgezogen werden, um die vorschlagsberechtigten Fraktionen und Gruppen durch Losentscheid zu ermitteln. Mit der Wahl des Bürgermeisters hat sich der Rat konstituiert und somit muss dieser durch formellen Beschluss die Bildung und die Besetzung der Sitze des Verwaltungsausschusses erneut feststellen.  

 

Der Rat Beschloss einstimmig die Bildung und die Besetzung der Sitze des Verwaltungsausschusses wie unter TOP 4 genannt.