Sitzung: 10.11.2016 Samtgemeinderat
Die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit
und die Beschlussfähigkeit wurden durch den Altersvorsitzenden Dietmar Glaner
festgestellt.
Die Einberufung des Rates erfolgte gemäß § 59 Abs. 2 Satz 1 NKomVG durch
den Samtgemeindebürgermeister schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung. Die
Mitglieder des Samtgemeinderates wurden durch Einladung vom 25.10.2016 zu der
Sitzung eingeladen. Die Ladungsfrist von einer Woche wurde eingehalten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolgte
nach Anwesenheitsliste. Ratsmitglied Groß-Thedieck fehlte entschuldigt, alle
weiteren Ratsmitglieder waren anwesend.
Die Beschlussfähigkeit des Rates gemäß § 65
Abs. 1 NKomVG war gegeben.