Samtgemeindebürgermeister Pleus verpflichtete die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Er verlas die ihnen obliegenden Pflichten nach § 40 Amtsverschwiegenheit, § 41 Mitwirkungsverbot und § 42 Vertretungsverbot  des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes.