Sitzung: 10.11.2016 Samtgemeinderat
Samtgemeindebürgermeister Pleus
verpflichtete die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Er verlas die ihnen
obliegenden Pflichten nach § 40 Amtsverschwiegenheit, § 41 Mitwirkungsverbot
und § 42 Vertretungsverbot des
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes.