Ratsvorsitzende Lau trug vor, dass der Rat gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt, wie viele Stellvertreter es geben soll und dass das Vorschlagsrecht wie bei der Wahl der Ratsvorsitzenden besteht.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Benten schlug vor, wie in der vorherigen Wahlperiode zwei Vertreter zu bestimmen. Die SPD-Fraktion und die UWG schlossen sich diesem Vorschlag an.

Der Samtgemeindeausschuss beschloss in offener Abstimmung einstimmig, zwei Stellvertreter/innen für den Ratsvorsitz zu wählen.

 

Fraktionsvorsitzender Benten schlug für die CDU-Fraktion als 1. Stellvertreter der Ratsvorsitzenden Josef Feldmeier vor. Weitere Vorschläge wurden nicht vorgetragen. In offener Abstimmung wurde Ratsmitglied Feldmeier einstimmig zum 1. stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt. Herr Feldmeier nahm die Wahl an.

 

Fraktionsvorsitzender Töller schlug für die SPD-Fraktion als 2. Stellvertreter Ulrich Ostermann vor. Weitere Vorschläge wurden nicht vorgetragen. In offener Abstimmung wurde Ratsmitglied U. Ostermann einstimmig zum 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt. Herr U. Ostermann nahm die Wahl an.