Einstimmig beschloss der Rat auf Antrag der CDU-Fraktion die Zahl der Beigeordneten gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NkomVG für die Dauer der Wahlperiode um zwei zu erhöhen. Einschließlich des Samtgemeindebürgermeisters gehören also dem Samtgemeindeausschuss 9 Mitglieder an.